Handwerker Schreiner

Du lieferst Qualität
zu fairen Preisen?

Wir auch.

2

Du liebst
Deinen Beruf?

Wir auch.

3

Du magst
schöne Details?

Wir auch.

4

Deine Ware
ist immer frisch?

Unsere auch.

5

Du hast Ausdauer?

Wir auch.

6

Du bist kreativ?

Wir auch.

7

Du machst
tolle Musik?

Wir nicht.

Aber wir machen tolle Websites.

8

Du schneidest manchmal
alte Zöpfe ab?

Wir auch.

9

Du sorgst für einen
frischen Anstrich?

Wir auch.

10

Du kannst zuhören?

Wir auch.

11

Du hast den Durchblick?

Wir auch.

12

Du bist weit weg?

Macht nichts.

Wir halten Kontakt.

13

Du achtest auf
Dein Budget?

Wir auch.

14

Du hast
nette Kunden?

Wir auch.

15

Dir ist Sicherheit
wichtig?

Uns auch.

16

Du magst
solides Handwerk?

Wir auch.

17

Du machst gerne
mal eine Pause?

Wir auch.

18

Du haust
in die Tasten?

Wir auch.

Software-Lizenzvertrag

1. Gegenstand dieser Vereinbarung zwischen dem Anwender und * ist die Nutzung der auf dem Datenträger gespeicherten oder auf einen Server transferierten Software. Die Software wird dem Anwender auf Dauer überlassen. Mit dem Kauf des Datenträgers oder dem Transfer erhält der Anwender an der darauf gespeicherten Software ein einfaches Nutzungsrecht für einen PC-Arbeitsplatz oder einen Internet-Server.

 

2. Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, soweit dies vom Kopierschutz nicht verhindert wird, sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus darf der Anwender Kopien lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche anfertigen. Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig, insbesondere darf der Anwender die Software nicht über ein Netz oder einen Übertragungskanal auf andere Computer übertragen, ohne dass * eine Lizenz erteilt hat.

 

3. Der Anwender darf die Software auf Dauer an Dritte verleihen, veräussern oder verschenken (Weitergabe), vorausgesetzt der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Bedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Nutzung der Software. Der Anwender darf die Software nicht zu Erwerbszwecken vermieten und auch sonst keine gewerblichen Nutzungen oder Nutzungen, welche üblicherweise gewerblich erfolgen, in irgendeiner Art und Weise vornehmen. Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.

 

4. Die Änderung, Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Weiter unzulässig ist, abgeleitete Werke zu erstellen, das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen, abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. Die Entfernung des Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert und der Lieferant trotz einer entsprechenden Mitteilung des Anwenders unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Programms entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Anwender die Beweislast.

 

5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

 

6.* weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so herzustellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der jeweiligen Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software. Für Richtigkeit und Vollständigkeit des auf den Produkten enthaltenen Datenbestandes übernimmt * keine Haftung. * übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Produkte (z.B. Datenverlust) resultieren.

 

7.  * übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen der Funktion, wenn an einem von nicht  * bereitgestellten Server nach der Bereitstellung der Programme Veränderungen vorgenommen werden.

 

*

Attila Cseh, Staufenstr. 30, D-83395 Freilassing

Stand 13.05.2011

Attila Cseh, Webentwicklung, Webdesign, Hosting, E-Mail

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Web-Entwicklung, Hosting

atimedia.de

Astrid Reinbacher, Webdesign, Grafikdesign

Astrid Reinbacher

Webdesign, Printdesign

estefan-design.com

Ewald Sutor

Ewald Sutor

Handwerker Marktplatz

handwerker-marktplatz.com

Unsere Leistungen

Internetseite, Webdesign, Website, Domain, Hosting und E-Mail für Handel, Handwerk

Internet-Lösungen, Websites, Webdesign, Webshop, Online-Shop, Online-Marketing für Handel, Handwerk und Gewerbe. Website, Homepage, Internetpräsenz, Internetseite, Domain, Hosting, E-Mail. Einfache Bedienung, umfangreicher Service, SEO. In Deutschland, Österreich und international. Freilassing BGL.

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