da es noch immer Unklarheiten und Fragen zum Thema gibt, möchte ich hier ein paar Antworten geben. Ich wiederhole mich ungern, aber bitte beachten Sie, dass ich kein Jurist bin, nie einer sein wollte und auch keiner werden will! Verlässliche Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie vom spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!
Bitte denken Sie daran, dass die DSGVO nicht nur für Websites und die IT gilt, sondern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich regelt!
Welche Risiken gibt es bei Nichtbeachtung?Sie können abgemahnt und/oder bestraft werden. Müssen Sie aber nicht. Werden Sie erwischt, können die Strafen und Gebühren empfindlich sein. Zum Vergleich: Fahren Sie Auto, kann viel mehr passieren. Und Sie fahren doch! Bitte die eigene Bereitschaft zum Risiko selbst ermitteln! Wenn das Thema Sie gar nicht kümmert - viel Glück!
Muss ich meine Newsletter-Empfänger anschreiben?Haben sich die Empfänger für den Newsletter über die Website und mit einem "Double-opt-in"-Verfahren (Standard auf unseren Websites) angemeldet, ist kein Handeln erforderlich. Wurden die Empfänger ohne ihr Wissen (auch Import aus einem Verzeichnis), nach mündlicher Absprache oder im Rahmen einer anderen Aktion (z.B. Shop-Bestellung) hinzugefügt, sollten Sie um Erlaubnis fragen! Eine technische Lösung hierzu ist in Arbeit und steht voraussichtlich Anfang Juni zur Verfügung.
Noch mehr Fragen, noch mehr Antworten https://www.e-recht24.de/datensch... https://www.lda.bayern.de/de/date...
WhatsApp wird zum teuren Risiko für Handwerker https://www.welt.de/...DSGVO.html
Mit Humor sehen ...
Quelle: Irgendwo in den Tiefen der sozialen Medien.
Frohes Schaffen und schöne Pfingstferien wünscht
Ihr Attila Cseh
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