Eine beliebte Methode der Distanzierung
Auf vielen Websites findet man einen Haftungshinweis, auch "Disclaimer" genannt, meist im Impressum. Der Website-Betreiber möchte sich damit von Inhalten extern verlinkter Internetseiten distanzieren und einen Haftungsausschluss erreichen. Manche verweisen auf ein Gerichtsurteil des Landgerichts Hamburg, vom 12. Mai 1998, Aktenzeichen: 312 O 85/98.
Ein oft verwendeter Satz lautet: "Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich."
Funktioniert´s?
Eher nicht. Man kann sich nicht einfach mit einem Hinweis distanzieren und beliebige Inhalte verlinken. Ob und wie man haften muss, entscheidet im Zweifel ein Gericht.
Was tun?
Der Website-Betreiber ist verpflichtet, verlinkte Inhalte sorgfältig auszuwählen und auf Rechtmässigkeit zu prüfen. Dabei besteht keine Notwendigkeit, die verlinkten Inhalte ständig auf Veränderung zu überwachen. Werden rechtswiedrige Inhalte bekannt, z.B. durch die Meldung Dritter, müssen entsprechende Links sofort entfernt werden. Ein "Disclaimer" ist also nicht notwendig.
Ein interessanter Artikel zum Thema: Haftungsausschluss (Disclaimer) auf Webseiten – notwendig oder Unsinn?
Dies stellt keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Für eine solche bitte an den Rechtsanwalt des Vertrauens wenden!